Für alle Betreiber, Eigentümer und Investoren

von stationären Pflegeeinrichtungen

in Nordrhein-Westfalen

 

                                                      

 

DER RICHTIGE WEG                                     

                                                                                                         

 

                                                                                             

I H R   N R W   H E I M Z E R T I F I K A T  ‚2 0 1 8’

 

Aktualisierte Zertifizierung mit allen baulichen wie betrieblichen neuen Vorgaben gemäß „GEPA – NRW  2014“

 

RECHTSSICHERHEIT FÜR DIE BETRIEBSERLAUBNIS IHRER EINRICHTUNG

 

 

 

Wir sind in diesem Segment als ein auf den Seniorenbereich hin spezialisiertes Fachbüro in unserem gutachterlichen Schwerpunkt der Sachverständigentätigkeit mit einer inzwischen über mehrere Jahrzehnte hinweg reichenden Erfahrung und Qualifikation  bei Heim- und Pflegeeinrichtungen, mit vorrangigem Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein- Westfalen tätig.

 

Nach intensiver Befassung und Vorbereitung auf die im Oktober 2014 erfolgten zahlreichen gesetzlichen Anforderungsänderungen und Konkretisierungen des APG (Altenpflegegesetzes) und WTG (Wohn- und Teilhabegesetzes) NRW unter dem Dach des GEPA, begleitenden Kontakten und Beratungen mit verschiedenen  Spitzenverbänden des Sozialwesens sowie Beteiligung an Informationsveranstaltungen und Fachseminaren zu dieser Spezialthematik, dürfen wir Ihnen hiermit unser auf den aktuellen Stand der vom Landtag nun neu verabschiedeten neuen Pflegegesetzgebung angepasstes baulich-betriebliches Gutachten „Heimzert 2018“ anbieten.

 

Alle in NRW liegenden stationären Pflegeeinrichtungen sind von den beinhalteten Neuregelungen sowie von den gesetzlich nun endgültig manifestierten Anforderungen, wie der bindenden 80 %-tigen Einzelzimmerquote spätesten bis 2018 betroffen und aufgerufen, sehr zeitnah, nach Möglichkeit durch fachkundige und objektive Begutachtung und Beurteilung Ihre Einrichtungen nach den Kern- und Nebenanforderungen der neuen Gepa-Gesetzeslage überprüfen zu lassen.

 

Sollte Ihrerseits in diesem, für jede stationäre Einrichtung des Seniorenbereiches in NRW existenziell wichtigen Bereich, in dem durch beiden neuen Gesetzte unterhalb der GEPA mit Ihren gleichfalls neuen, und teilweise verwirrenden  Ausführungsbestimmungen gerade zum baulichen Bestand und zu etwaigen zwingenden oder ratsamen Änderungsanforderungen, deren vorlaufende behördliche Abstimmungsverpflichtungen sowie deren zum großen Teil neu geregelten Refinanzierungsmaßnahmen Unsicherheit oder Fragen bestehen, bieten wir Ihnen unsere qualifizierte Beratung und Zertifizierung genau für diesen aktuell so wichtigen Bereich der veränderten und aktualisierten gesetzlichen Vorgaben an.

 

Wir haben im Rahmen unserer gutachterlichen Tätigkeit gerade in den letzten beiden Jahren bei etlichen von uns beratenen Heimeinrichtungen immer wieder feststellen müssen, dass bereits die zurückliegenden vielfältigen gesetzlichen Neuregelungen bei den  baulichen und strukturellen Anforderungen, die bis 2018 bei allen Alten- und Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen zwingend erfüllt sein müssen, bei vielen Trägern und Betreibern – vor allem in den Fragen der konkreten Umsetzung und Anwendung auf ein spezielles und daher regulär bereits eben nicht ‚normgerechtes‘ Haus - zu erheblichen Einschätzungsschwierigkeiten führt, ob überhaupt bauliche und/oder organi­satorische Maßnahmen im Sinne von WTG und APG (incl. zugehöriger auch nun neu gefasster Durchführungsverordnungen) erforderlich sind, welche möglichen Alternativen oder etwaige Befreiungstatbestände bei einzelnen Vorgaben existieren und wie diese mit höchstmöglicher Erfolgsaussicht umgesetzt werden können.

 

Diese Situation ist durch die im Oktober verabschiedeten neuen und zum Teil erheblich veränderten Anforderungen in besonderem Maße komplexer und auch dringlicher geworden, da die Gesetzgebung an dem ‚Erfüllungstermin’ im Jahre 2018 unverrückbar festgehalten hat und damit praktisch für alle Einrichtungen, in denen nun bauliche oder strukturelle Maßnahmen umzusetzen sind, hohe Dringlichkeit in der objektiven Sachstandsklärung und verlässlichen wie kompetenten Entscheidungsvorbereitung besteht.

 

 

Vor diesem Hintergrund haben wir unser bereits zurückliegend speziell für die Einrichtungen des stationären Seniorenbereiches in NRW von uns für die komplexen Gesetzes­anforderungen mit dem immer näher rückenden ‚Zieljahr 2018‘ entwickeltes und bewährtes Prüf- und Empfehlungskonzept, mit dem wir für jedes Haus individuell auf den jeweiligen Einzelfall bezogen alle gesetzlichen Anforderungen aus WTG und APG vor Ort verantwortlich selbst prüfen und mit Ihrem Leitungsteam in einem regulär eintägigen Vororttermin erörtern, auf die aktuelle – komplexer gewordenen -  GEPA-Anforderungen aktualisiert.

 

Abschließend erteilen wir Ihrem Haus  unser ‘Heim-Zert  NRW 2018‘ in dem wir als Sachverständige nicht nur ausführlich alle geprüften und bewerteten relevanten Einzelanforderungen benennen, sondern auch konkrete Verfahrensvorschläge bei etwaigen Abweichungen von den gesetzlichen Zielvorgaben einschließlich möglicher Alternativ­lösungen oder optionaler Befreiungstatbestände darstellen. Ihr Zertifikat ist dabei im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben incl. der verschiedenen Ausführungsverordnungen so aufgebaut und abgestimmt, dass es auch als eine sachverständigenseitig qualifiziert erarbeitete Prüfbescheinigung bei den anstehenden behördlichen Prüfungen in Ihrer Einrichtung dienen kann.

Auch eine Basisberatung über Art und Umfang etwaig notwendiger oder sinnvoller baulicher wie struktureller Maßnahmen sowie deren schematisch skizzenhafter Darstellung mit überschläglicher Kostenschätzung und verordnungskonformen Refinanzierungshinweisen ist Bestandteil unseres Leistungs- und Zertifizierungsangebotes.

 

Unser Angebot kann für Sie auch dann hilfreich sein, wenn Sie bereits konkrete Überlegungen entwickelt haben oder sogar schon fertige Planungen vorliegen, diese aber nun abschließend durch uns rechtssicher auf neuer Gesetzesbasis verantwortlich und neutral absichern wollen, ggf. auch noch auf mögliche Alternativen hingewiesen werden möchten.

 

Auch für Investoren, Banken und andere institutionelle Anleger, die Pflegeheime in NRW in Ihrem Portfolio halten und neutrale Sicherheit über die Ertrags- und Wertbeständigkeit ihrer Immobilie über das Jahr 2018 hinaus haben möchten,  ist unsere hier angebotene Leistung von erkennbar großem Interesse.

 

 

Sie finden in der Anlage ein Informationsdeckblatt über unser Angebot, dass Ihnen auch als Auftragsformular dient sowie unsere zugehörigen Auftragsbedingungen. Gerne werden wir für Sie und Ihre Einrichtung mit unserem speziell aktualisierten und vollständig ‚Gepa-fähigem’ Angebot des ‚Heim-Zert NRW 2018‘ für tätig und würden uns freuen, Ihren Auftrag zu erhalten.

 

Nach Eingang des Auftragsformulares per Mail oder Fax, werden wir uns zeitnah mit Ihnen zur konkreten Termin- und Verfahrensabstimmung in Verbindung zu setzen.

 

 

 


   zum Auftragsformular:           pdf-download Auftragsformular



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