Für alle
Betreiber, Eigentümer und Investoren
von stationären Pflegeeinrichtungen
in Nordrhein-Westfalen
DER RICHTIGE WEG
I H R N R W
H E I M Z E R T I F I K A T
‚2 0 1 8’
Aktualisierte Zertifizierung mit allen baulichen wie
betrieblichen neuen Vorgaben gemäß „GEPA – NRW
2014“
RECHTSSICHERHEIT FÜR DIE BETRIEBSERLAUBNIS IHRER EINRICHTUNG
Wir sind in
diesem Segment als ein auf den Seniorenbereich hin
spezialisiertes Fachbüro in unserem gutachterlichen Schwerpunkt
der Sachverständigentätigkeit mit einer inzwischen über mehrere
Jahrzehnte hinweg reichenden Erfahrung und Qualifikation
bei Heim- und Pflegeeinrichtungen, mit vorrangigem
Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein- Westfalen tätig.
Nach
intensiver Befassung und Vorbereitung auf die im Oktober 2014
erfolgten zahlreichen gesetzlichen Anforderungsänderungen und
Konkretisierungen des APG (Altenpflegegesetzes) und WTG (Wohn-
und Teilhabegesetzes) NRW unter dem Dach des GEPA, begleitenden
Kontakten und Beratungen mit verschiedenen
Spitzenverbänden des Sozialwesens sowie Beteiligung an
Informationsveranstaltungen und Fachseminaren zu dieser
Spezialthematik, dürfen wir Ihnen hiermit unser auf den
aktuellen Stand der vom Landtag nun neu verabschiedeten neuen
Pflegegesetzgebung angepasstes baulich-betriebliches Gutachten „Heimzert
2018“ anbieten.
Alle in NRW
liegenden stationären Pflegeeinrichtungen sind von den
beinhalteten Neuregelungen sowie von den gesetzlich nun
endgültig manifestierten Anforderungen, wie der bindenden 80 %-tigen
Einzelzimmerquote spätesten bis 2018 betroffen und aufgerufen,
sehr zeitnah, nach Möglichkeit durch fachkundige und objektive
Begutachtung und Beurteilung Ihre Einrichtungen nach den Kern-
und Nebenanforderungen der neuen Gepa-Gesetzeslage überprüfen zu
lassen.
Sollte
Ihrerseits in diesem, für jede stationäre Einrichtung des
Seniorenbereiches in NRW existenziell wichtigen Bereich, in dem
durch beiden neuen Gesetzte unterhalb der GEPA mit Ihren
gleichfalls neuen, und teilweise verwirrenden
Ausführungsbestimmungen gerade zum baulichen Bestand und
zu etwaigen zwingenden oder ratsamen Änderungsanforderungen,
deren vorlaufende behördliche Abstimmungsverpflichtungen sowie
deren zum großen Teil neu geregelten Refinanzierungsmaßnahmen
Unsicherheit oder Fragen bestehen, bieten wir Ihnen unsere
qualifizierte Beratung und Zertifizierung genau für diesen
aktuell so wichtigen Bereich der veränderten und aktualisierten
gesetzlichen Vorgaben an.
Wir haben im
Rahmen unserer gutachterlichen Tätigkeit gerade in den letzten
beiden Jahren bei etlichen von uns beratenen Heimeinrichtungen
immer wieder feststellen müssen, dass bereits die
zurückliegenden vielfältigen gesetzlichen Neuregelungen bei den
baulichen und strukturellen Anforderungen, die bis 2018
bei allen Alten- und Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen
zwingend erfüllt sein müssen, bei vielen Trägern und Betreibern
– vor allem in den Fragen der konkreten Umsetzung und Anwendung
auf ein spezielles und daher regulär bereits eben nicht
‚normgerechtes‘ Haus - zu erheblichen
Einschätzungsschwierigkeiten führt, ob überhaupt bauliche
und/oder organisatorische Maßnahmen im Sinne von WTG und APG
(incl. zugehöriger auch nun neu gefasster
Durchführungsverordnungen) erforderlich sind, welche möglichen
Alternativen oder etwaige Befreiungstatbestände bei einzelnen
Vorgaben existieren und wie diese mit höchstmöglicher
Erfolgsaussicht umgesetzt werden können.
Diese
Situation ist durch die im Oktober verabschiedeten neuen und zum
Teil erheblich veränderten Anforderungen in besonderem Maße
komplexer und auch dringlicher geworden, da die Gesetzgebung an
dem ‚Erfüllungstermin’ im Jahre 2018 unverrückbar festgehalten
hat und damit praktisch für alle Einrichtungen, in denen nun
bauliche oder strukturelle Maßnahmen umzusetzen sind, hohe
Dringlichkeit in der objektiven Sachstandsklärung und
verlässlichen wie kompetenten Entscheidungsvorbereitung besteht.
Vor diesem
Hintergrund haben wir unser bereits zurückliegend speziell für
die Einrichtungen des stationären Seniorenbereiches in NRW von
uns für die komplexen Gesetzesanforderungen mit dem immer näher
rückenden ‚Zieljahr 2018‘ entwickeltes und bewährtes Prüf- und
Empfehlungskonzept, mit dem wir für jedes Haus individuell auf
den jeweiligen Einzelfall bezogen alle gesetzlichen
Anforderungen aus WTG und APG vor Ort verantwortlich selbst
prüfen und mit Ihrem Leitungsteam in einem regulär eintägigen
Vororttermin erörtern, auf die aktuelle – komplexer gewordenen -
GEPA-Anforderungen aktualisiert.
Abschließend
erteilen wir Ihrem Haus
unser ‘Heim-Zert
NRW 2018‘ in dem wir als Sachverständige nicht nur
ausführlich alle geprüften und bewerteten relevanten
Einzelanforderungen benennen, sondern auch konkrete
Verfahrensvorschläge bei etwaigen Abweichungen von den
gesetzlichen Zielvorgaben einschließlich möglicher
Alternativlösungen oder optionaler Befreiungstatbestände
darstellen. Ihr Zertifikat ist dabei im Hinblick auf die
gesetzlichen Vorgaben incl. der verschiedenen
Ausführungsverordnungen so aufgebaut und abgestimmt, dass es
auch als eine sachverständigenseitig qualifiziert erarbeitete
Prüfbescheinigung bei den anstehenden behördlichen Prüfungen in
Ihrer Einrichtung dienen kann.
Auch eine
Basisberatung über Art und Umfang etwaig notwendiger oder
sinnvoller baulicher wie struktureller Maßnahmen sowie deren
schematisch skizzenhafter Darstellung mit überschläglicher
Kostenschätzung und verordnungskonformen
Refinanzierungshinweisen ist Bestandteil unseres Leistungs- und
Zertifizierungsangebotes.
Unser
Angebot kann für Sie auch dann hilfreich sein, wenn Sie bereits
konkrete Überlegungen entwickelt haben oder sogar schon fertige
Planungen vorliegen, diese aber nun abschließend durch uns
rechtssicher auf neuer Gesetzesbasis verantwortlich und neutral
absichern wollen, ggf. auch noch auf mögliche Alternativen
hingewiesen werden möchten.
Auch für
Investoren, Banken und andere institutionelle Anleger, die
Pflegeheime in NRW in Ihrem Portfolio halten und neutrale
Sicherheit über die Ertrags- und Wertbeständigkeit ihrer
Immobilie über das Jahr 2018 hinaus haben möchten,
ist unsere hier angebotene Leistung von erkennbar großem
Interesse.
Sie finden
in der Anlage ein Informationsdeckblatt über unser Angebot, dass
Ihnen auch als Auftragsformular dient sowie unsere zugehörigen
Auftragsbedingungen. Gerne werden wir für Sie und Ihre
Einrichtung mit unserem speziell aktualisierten und vollständig
‚Gepa-fähigem’ Angebot des ‚Heim-Zert NRW 2018‘ für tätig und
würden uns freuen, Ihren Auftrag zu erhalten.
Nach Eingang
des Auftragsformulares per Mail oder Fax, werden wir uns zeitnah
mit Ihnen zur konkreten Termin- und Verfahrensabstimmung in
Verbindung zu setzen.